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ANGEBOT

  • Beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei Gerichten, Ämtern oder Institutionen
  • Unterlagen für Firmengründung (GmbH, Repräsentanz / Niederlassung) in Deutschland (Gesellschaftsvertrag, Vollmacht, Handelsregisterauszug)
  • Rechtstexte (Familienrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht)
  • Wirtschaftstexte (Verträge, Marketing)
  • Bedienungsanleitungen, Handbücher
  • Filme, Drehbücher, Untertitelungen
 

ABWICKLUNG

  • Unverbindliches Angebot innerhalb von 24 Stunden bezüglich Preis und Bearbeitungsdauer
  • Sie brauchen die Originale nicht vorzulegen. Die Übersetzung wird anhand Ihrer gescannten / gefaxten Dokumente angefertigt
  • Es handelt sich um eine weltweite Dienstleistung, ich schicke Ihre Übersetzung per Post an jeden Ort der Welt
  • Die Anerkennungsrate bei Behörden beträgt 100 %, sowohl in Deutschland, als auch bei sämtlichen deutschen Behörden im Ausland
 

KURZPROFIL

  • Diplomübersetzerin (Humboldt-Universität Berlin)
  • öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin der japanischen und englischen Sprache für Baden-Württemberg
  • Muttersprache Deutsch
  • freiberuflich tätig seit 1998
 

KONTAKT

   Christine Schmitt
   Am Schutterrain 30
   77694 Kehl
   Tel:
   Mobil:
   Fax 1:
   Fax 2:
   E-Mail:
  +49 (0)7851 485 99 33
+49 (0)172 876 01 04
+49 (0)321 212 363 49
+49 (0)911 308 442 6830
post@jap-de.com

                                                                                                      
Beglaubigung gültig für alle Bundesländer:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen