ANGEBOT
- Beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei Gerichten, Ämtern oder Institutionen
- Unterlagen für Firmengründung (GmbH, Repräsentanz / Niederlassung) in Deutschland (Gesellschaftsvertrag, Vollmacht, Handelsregisterauszug)
- Rechtstexte (Familienrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht)
- Wirtschaftstexte (Verträge, Marketing)
- Bedienungsanleitungen, Handbücher
- Filme, Drehbücher, Untertitelungen
ABWICKLUNG
- Unverbindliches Angebot innerhalb von 24 Stunden bezüglich Preis und Bearbeitungsdauer
- Sie brauchen die Originale nicht vorzulegen. Die Übersetzung wird anhand Ihrer gescannten / gefaxten Dokumente angefertigt
- Es handelt sich um eine weltweite Dienstleistung, ich schicke Ihre Übersetzung per Post an jeden Ort der Welt
- Die Anerkennungsrate bei Behörden beträgt 100 %, sowohl in Deutschland, als auch bei sämtlichen deutschen Behörden im Ausland
KURZPROFIL
- Diplomübersetzerin (Humboldt-Universität Berlin)
- öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin der japanischen und englischen Sprache für Baden-Württemberg
- Muttersprache Deutsch
- freiberuflich tätig seit 1998
KONTAKT
Christine Schmitt
Am Schutterrain 30
77694 Kehl
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Fax 1:
Fax 2:
E-Mail:
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+49 (0)7851 485 99 33
+49 (0)172 876 01 04
+49 (0)321 212 363 49
+49 (0)911 308 442 6830
post@jap-de.com
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Beglaubigung gültig für alle Bundesländer:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen